Wir möchten über die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags und des Ortgruppenzuschlags ab dem Jahr 2020 informieren.
Begriffserklärung
Der Mitgliedsbeitrag des Schwäbischen Albvereins (SAV) setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem Mitgliedsbeitrag des eigentlichen Vereins und dem Ortsgruppenzuschlag der Ortsgruppe (OG) Essingen.
Mitgliedsbeitrag
Dieser Beitrag geht komplett an den Hauptverein in Stuttgart. Diese Erhöhung wurde vom entsprechenden Gremium dort beschlossen. Damit werden bezahlt: Wanderschilder, Wanderwege und Wanderheime, die Pädagogischen Mitarbeiterinnen, wie z. B. Michaela Spielmann, die Angestellten der Hauptgeschäftsstelle, die Versicherungen der Mitglieder und so weiter.
Eine ausführliche Informationen „Anpassung der Beitragsgruppen und Mitgliedsbeiträge zum 1.1.2020“ finden Sie in der Mitgliedszeitschrift „Blätter des Albvereins“ Ausgabe 3/2019, Seite 22 und 23. Die Mitgliedszeitschrift erhält jedes Mitglied.
Ortsgruppenzuschlag
Diesen Beitrag bekommt die Ortsgruppe. Davon müssen wir unsere Ausgaben, z. B. die Erhaltung und Pflege der Grill- und Schutzhütte Köpfle, inklusive der dazu notwendigen Maschinen und Geräte, Zuschüsse für Ausflüge und Aktionen in unserer Ortsgruppe, sowie Druckkosten und so weiter, bestreiten.
Übersicht über die alten und neuen Beiträge
Vergleiche dazu die Spalten OG-Zuschlag. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Warum haben wir uns zu einer Erhöhung des Ortsgruppenzuschlags entschlossen?
Leider sinkt unser Guthaben von Jahr zu Jahr, trotz dass wir in der Familiengruppe einen Zuwachs an Mitgliedsfamilien verbuchen können. Welche Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Finanzen in unserer Ortsgruppe noch ergriffen werden können, dazu beraten wir u. a. beim Jahresplantreffen der Familiengruppe am 28.Oktober als auch auf der Ausschuss-Sitzung im November 2019.
Anmerkung
Wir, die OG Essingen, sind kein eigenständiger Verein sondern wie ein Unterverein des Hauptvereins. Alle Ortsgruppen sind unter dem Dach des SAV in regionalen Gruppen, genannt Gaue, zusammengeschlossen. Es werden den Ortsgruppen viele administrative und strategische Aufgaben vom Verein abgenommen. Eine Mitgliedschaft in der Ortsgruppe ist immer mit einer Mitgliedschaft im SAV verbunden. Man kann also nicht nur Mitglied in der OG werden.